Stand 05.11.2026: Regierungsentwurf, 1. Lesung im Bundestag am 05.11.2026, noch nicht beschlossen.
Bis zum 31. Dezember 2026 solltest du vor allem eines prüfen: wie viel vom Entlastungsbetrag 2026 noch offen ist. Die TK schreibt, nicht genutzte Beträge aus 2026 verfallen am 31.12.2026. Im Gesetzentwurf ist das nicht eindeutig geregelt; nach heutigem Recht wäre die Nutzung bis 30.06.2027 möglich. Sicherheitshalber: Guthaben noch 2026 nutzen und bei der Pflegekasse nachfragen.
Dazu kommen drei weitere Punkte, die vor dem Jahreswechsel wichtig werden: Verhinderungspflege aus 2026 abrechnen, die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch klären und bei Pflegebedarf über einen Antrag auf einen Pflegegrad sprechen. Alles hier ist geplant. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt als Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Bundestags-Drucksache 21/8869). Nach der 1. Lesung am 5. November 2026 berät jetzt der Gesundheitsausschuss. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich Mitte Dezember 2026 damit. Bis dahin kann sich noch etwas ändern.
Was ist geplant?
Die Pflegeversicherung soll ab dem 1. Januar 2027 mehrere Einzelleistungen für die Pflege zu Hause in vier Budgets bündeln. So steht es im Gesetzentwurf, und so beschreiben es auch die Techniker Krankenkasse (Stand 14.10.2026) und die AOK (aktualisiert 04.11.2026). Die Budgets gelten für Pflegegrad 2 bis 5 bei Pflege zu Hause.
Pflegegeld als Entlastungsbudget
| Pflegegrad | im Monat |
|---|---|
| PG 2 | 380 € |
| PG 3 | 630 € |
| PG 4 | 890 € |
| PG 5 | 1.080 € |
Sachleistungsbudget (Pflegedienst)
| Pflegegrad | im Monat |
|---|---|
| PG 2 | 890 € |
| PG 3 | 1.590 € |
| PG 4 | 2.090 € |
| PG 5 | 2.530 € |
Beträge geplant ab 2027, laut AOK. Die Beträge beim Entlastungsbudget stehen so auch im Gesetzentwurf. Dazu kommen zwei weitere Budgets:
- Sozialraumbudget: 175 € im Monat ab 25 Jahren, 300 € unter 25 Jahren, für Pflegegrad 2 bis 5. Es ersetzt den Entlastungsbetrag (bisher 131 € im Monat).
- Überbrückungsbudget: bis zu 2.285 € im Jahr für Notsituationen, als Kurzzeitpflege oder Pflegedienst.
Aus dem Pflegegeld sollen künftig auch private Ersatzpflege (bisher Verhinderungspflege) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. Das Sachleistungsbudget finanziert wie bisher den Pflegedienst.
Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistung sollen laut AOK weiter möglich sein.
1. Entlastungsbetrag 2026: lieber noch dieses Jahr nutzen
Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat konnte man bisher ansparen. Die TK schreibt, nicht genutzte Beträge aus 2026 verfallen am 31.12.2026. Im Gesetzentwurf ist das nicht eindeutig geregelt; nach heutigem Recht wäre die Nutzung bis 30.06.2027 möglich. Sicherheitshalber: Guthaben noch 2026 nutzen und bei der Pflegekasse nachfragen.
Das neue Sozialraumbudget soll ab 2027 nur noch Monat für Monat nutzbar sein und muss monatlich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ansparen ist dann nicht mehr vorgesehen.
Was du tun kannst:
- Bei deiner Pflegekasse fragen, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 noch offen ist.
- Fragen, bis wann Rechnungen für 2026 eingereicht sein müssen.
- Prüfen, welche anerkannten Angebote in deinem Bundesland in Frage kommen, etwa Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Nachbarschaftshilfe.
Beachte: Das Sozialraumbudget soll nicht mehr für Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege nutzbar sein (AOK).
2. Pflegegrad 1: Hier ändert sich besonders viel
Wer Pflegegrad 1 hat, soll ab 2027 keinen Entlastungsbetrag beziehungsweise kein Sozialraumbudget mehr bekommen. Dafür ist eine Pflegebegleitung geplant (Bundestag, 05.11.2026). Auch der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll entfallen (AOK). Pflegeberatung, technische Hilfsmittel, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung und Pflegekurse für Angehörige bleiben. Laut TK fällt außerdem weg, dass der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 als Zuschuss für stationäre Pflege genutzt werden kann. Dafür soll es einen Besitzstandsschutz geben.
Bei Pflegegrad 1 lohnt es sich deshalb besonders, den Entlastungsbetrag 2026 zu nutzen und mit der Pflegekasse zu sprechen.
3. Verhinderungspflege aus 2026 abrechnen
Die Verhinderungspflege soll es ab 2027 in der heutigen Form nicht mehr geben. Wenn eine Privatperson einspringt, soll das künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden. Hast du Verhinderungspflege 2026 genutzt, rechnest du sie laut AOK bis spätestens 31. Dezember 2027 mit deiner Pflegekasse ab. Sammle Belege und Stundennachweise am besten jetzt, solange alles frisch ist.
4. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Lieferung klären
Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen sollen ab 2027 selbst bezahlt werden, und zwar aus dem höheren Pflegegeld (AOK, TK). Die AOK rät, jetzt zu prüfen, ob die Lieferung über den 31. Dezember 2026 hinaus in gleicher Form beim bisherigen Anbieter weiterlaufen soll. Ein Blick in den laufenden Liefervertrag zeigt, wie du ihn ändern oder beenden kannst.
5. Pflegegrad beantragen: Ab 2027 sollen mehr Punkte nötig sein
Für Pflegegrad 1, 2 und 3 soll bei der Begutachtung eine höhere Punktzahl nötig werden. Die neue Einstufung soll für Anträge ab 2027 gelten. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn nach dem Entwurf (Bestandsschutz). Dieser Schutz gilt bis zu einer neuen Begutachtung. Allein wegen der höheren Schwellenwerte soll niemand seinen Pflegegrad verlieren. Die TK schreibt, dass es allein wegen der Gesetzesänderung keine Neubegutachtung geben wird.
Wenn bei dir oder einem Angehörigen jetzt schon Hilfe im Alltag nötig ist, sprich zeitnah mit der Pflegekasse über einen Antrag. Notiere dir ein, zwei Wochen lang, wobei Hilfe gebraucht wird. Das hilft im Gespräch und bei der Begutachtung.
6. Rente und Pflege: Änderung für pflegende Rentner
Ehrenamtlich Pflegende, die eine Altersrente beziehen, sollen ab 2027 nicht mehr rentenversicherungspflichtig sein. Das gilt ab dem Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist. Wer die Flexi-Rente nutzt, für den enden die Rentenbeiträge aus der Pflege laut AOK mit dem 31. Dezember 2026.
7. Beiträge: Kinderlose und Minijobs
Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen (TK). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen dann laut AOK insgesamt 4,5 Prozent, davon trägt der Arbeitgeber wie bisher 1,8 Prozent. Für Minijobs ist ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent zur Pflegeversicherung geplant. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich zur normalen Anpassung um 300 € im Monat steigen (TK).
Häufige Fragen
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Stand 5. November 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor (Bundestags-Drucksache 21/8869). Am 5. November war die 1. Lesung im Bundestag, danach ging der Entwurf an den Gesundheitsausschuss. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen, danach befasst sich der Bundesrat damit, laut AOK voraussichtlich Mitte Dezember 2026. Bis dahin kann sich am Entwurf noch etwas ändern.
Verfällt der Entlastungsbetrag aus 2026 wirklich am 31.12.2026?
Das ist noch offen. Die TK geht davon aus. Im Gesetzentwurf steht dazu keine ausdrückliche Übergangsregel, und nach heutigem Recht wäre die Nutzung bis 30.06.2027 möglich. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das Guthaben noch 2026 und fragt bei der eigenen Pflegekasse nach.
Bekomme ich ab 2027 weniger Geld?
Das hängt von deiner Lage ab. Pflegegeld und Sachleistungsbudget sollen steigen. Dafür sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und private Ersatzpflege künftig daraus bezahlt werden. Bei Pflegegrad 1 fallen Leistungen weg. Am besten rechnest du mit deiner Pflegekasse durch, was das für dich bedeutet.
Muss ich das Sozialraumbudget beantragen?
Laut AOK nicht. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben, sollen automatisch Anspruch haben.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Neuordnung der Pflegeversicherung in erster Lesung beraten (05.11.2026)
- Bundestags-Drucksache 21/8869: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PDF, 02.11.2026)
- Techniker Krankenkasse: Pflegereform 2027 im Überblick, das ist geplant (Stand 14.10.2026)
- AOK: Pflegereform 2027, das ändert sich für Versicherte (aktualisiert 04.11.2026)
Hinweis: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Möchtest du dann eine kurze E-Mail bekommen? Trag dich unten auf dieser Seite bei „ProPraxisPlan Updates“ ein. Mehr zu Fristen bei Versicherungen findest du in unserem Jahrescheck für alle Versicherungen.
Stand 05.11.2026: Regierungsentwurf, 1. Lesung im Bundestag am 05.11.2026, noch nicht beschlossen. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über geplante Änderungen für Versicherte in Deutschland. Er ist keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, erfährst du bei deiner eigenen Pflegekasse oder bei einem Pflegestützpunkt.