Führerschein-Umtausch 2027: Frist & Kosten

Führerschein umtauschen 2027 – Frist, Unterlagen und Checkliste

Für viele Inhaber älterer Kartenführerscheine rückt 2027 eine wichtige Frist näher. Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss ihn grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr eine Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie schnell prüfen, ob Sie betroffen sind, welche Unterlagen typischerweise benötigt werden und wie Sie den Umtausch ohne unnötige Sucherei vorbereiten.

Wer muss den Führerschein bis 19. Januar 2027 umtauschen?

Bei unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die Ausstellungsjahre 2002, 2003 und 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027.

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999–2001 19. Januar 2026
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–18.01.2013 19. Januar 2033

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Papierführerschein oder Kartenführerschein: Was ist entscheidend?

Bei alten Papierführerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Bei den später ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheinen ist dagegen das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Führerscheinart Sie besitzen und welches Ausstellungsdatum auf dem Dokument steht.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Das Bundesministerium für Verkehr nennt für den Umtausch insbesondere folgende Unterlagen:

  • einen Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • den alten Führerschein im Original.

Je nach persönlichem Fall und zuständiger Behörde können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bei älteren Papierführerscheinen kann beispielsweise eine Karteikartenabschrift relevant werden, wenn die aktuelle Behörde den ursprünglichen Führerscheindatensatz nicht selbst führt. Prüfen Sie daher vor dem Termin die Angaben Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Nach den aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Verkehr fällt grundsätzlich eine Gebühr von 25,50 Euro sowie eine weitere Gebühr von 1,00 Euro an. Bei einem Direktversand des neuen Kartenführerscheins können zusätzlich 6,50 Euro entstehen. Lokale Zusatzleistungen oder besondere Verfahren können abweichen.

Muss ich eine neue Fahrprüfung machen?

Nein. Der Pflichtumtausch ist grundsätzlich ein verwaltungstechnischer Umtausch. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen; mit dem regulären Umtausch sind keine neuen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen verbunden.

Praktische Checkliste für den Umtausch 2027

  1. Führerscheinart prüfen: Papier oder Karte?
  2. Ausstellungsjahr prüfen: Bei Kartenführerscheinen ist es für die Frist entscheidend.
  3. Persönliche Frist bestimmen: Sonderregel für Geburtsjahr vor 1953 beachten.
  4. Zuständige Behörde finden: Fahrerlaubnisbehörde oder gegebenenfalls Bürgeramt.
  5. Unterlagen vorbereiten: Ausweis, biometrisches Foto und alter Führerschein.
  6. Lokale Anforderungen prüfen: Online-Antrag, Termin, Zusatzunterlagen und Versandoptionen unterscheiden sich regional.
  7. Termin rechtzeitig planen: Nicht bis kurz vor dem Stichtag warten.

Frist und Unterlagen schneller prüfen

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Offizielle Quelle und wichtiger Hinweis

Die Fristen und Grundangaben in diesem Beitrag wurden anhand der aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Verkehr zum Führerschein-Umtausch geprüft. Stand: 8. September 2026.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Organisations- und Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Lokale Antragswege, Gebühren und Zusatzunterlagen können abweichen.