Kurz gesagt: Ein Nachtrag ist ein Zusatzangebot zu einem laufenden Auftrag, wenn sich gegenüber dem ursprünglichen Angebot etwas ändert: zusätzliche, geänderte oder weniger Leistung oder Unvorhergesehenes. Die wichtigste Regel lautet: Änderung beschreiben, Preis und Auswirkung auf den Termin nennen, schriftlich bestätigen lassen und erst dann ausführen. Bei vereinbarter VOB/B musst du die zusätzliche Vergütung vor Beginn der Ausführung ankündigen (§ 2 Abs. 6 VOB/B).
Fast jeder Handwerker kennt den Satz: „Wo Sie schon mal da sind, können Sie das noch schnell mitmachen?“ Aus „noch schnell“ werden zwei Stunden und etwas Material. Wenn das nirgends festgehalten ist, gibt es bei der Schlussrechnung oft Diskussionen, und am Ende verzichtest du lieber auf das Geld. Mit einem sauberen Nachtrag passiert das nicht.
Was ist ein Nachtrag?
Ein Nachtrag ist ein Zusatzangebot zu einem laufenden Auftrag. Er wird fällig, wenn sich gegenüber dem ursprünglichen Angebot etwas ändert:
- Zusätzliche Leistung: Der Kunde möchte etwas, das nicht im Angebot stand, zum Beispiel eine weitere Steckdose oder einen zusätzlichen Raum.
- Geänderte Leistung: Der Kunde will ein anderes Material oder eine andere Ausführung.
- Unvorhergesehenes: Hinter der Fliese ist der Untergrund marode, die Leitung liegt anders als gedacht.
Weniger Leistung kann ebenfalls ein Nachtrag sein, dann eben mit einem geringeren Preis.
Die wichtigste Regel: erst bestätigen, dann arbeiten
Der häufigste Fehler ist, die Zusatzarbeit sofort zu erledigen und den Preis „später mal“ zu besprechen. Dann steht im Streitfall Aussage gegen Aussage. Besser ist dieser Ablauf:
- Änderung kurz beschreiben: Was genau soll gemacht werden und warum?
- Preis nennen: Stunden, Material, Anfahrt, bei Bedarf Geräte. Gleiche Kalkulationsgrundlage wie im Hauptangebot.
- Bauzeit nennen: Verlängert sich der Termin? Auch das gehört in den Nachtrag.
- Bestätigen lassen: am besten mit Unterschrift oder zumindest schriftlich per E-Mail oder Nachricht.
- Erst dann ausführen.
Eine mündliche Absprache ist rechtlich nicht automatisch unwirksam. Aber nur was schriftlich festgehalten ist, kannst du später auch belegen.
Was gehört in ein Nachtragsangebot?
- Bezug zum Hauptauftrag: Auftragsnummer, Baustelle, Datum des ursprünglichen Angebots
- fortlaufende Nachtragsnummer, zum Beispiel „Nachtrag 2“
- Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistung
- Grund für die Änderung, etwa „auf Wunsch des Kunden“ oder „Untergrund nicht tragfähig“
- Positionen mit Menge, Einheit und Preis
- Auswirkung auf den Termin
- Feld für Datum und Unterschrift des Kunden
- bei Bedarf Fotos, die den Zustand vor der Änderung zeigen
Was das Gesetz sagt (kurz)
Beim Bauvertrag nach BGB kann der Kunde Änderungen verlangen (§ 650b BGB). Du erstellst dafür ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung. Einigt ihr euch nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Kunde die Änderung unter bestimmten Voraussetzungen in Textform anordnen. Die Vergütung richtet sich dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen (§ 650c BGB).
Ist die VOB/B vereinbart, gilt: Bei zusätzlichen Leistungen musst du deinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung ankündigen, bevor du mit der Ausführung beginnst (§ 2 Abs. 6 VOB/B). Wer das vergisst, riskiert seinen Anspruch.
Die Details hängen vom Vertrag ab. Bei größeren Beträgen oder Streit lohnt sich ein Gespräch mit der Handwerkskammer oder einem Anwalt.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Nur mündlich vereinbart und später nicht mehr nachweisbar.
- Nachtrag erst mit der Schlussrechnung überrascht den Kunden und führt zu Streit.
- Anfahrt und Kleinmaterial vergessen, weil der Nachtrag „nur klein“ war.
- Kein Foto vom Ausgangszustand. Gerade bei Unvorhergesehenem ist das dein bester Beleg.
- Nachträge nicht nummeriert. Bei mehreren Änderungen verliert man schnell den Überblick, was schon bestätigt ist.
Nachträge in der Schlussrechnung
In die Schlussrechnung gehören alle bestätigten Nachträge mit Bezug auf ihre Nummer. Bereits bezahlte Abschläge ziehst du ab. So sieht der Kunde genau, woraus sich der Endbetrag zusammensetzt, und es gibt weniger Rückfragen. Prüfe in der Nachkalkulation außerdem, ob sich die Nachträge für dich gelohnt haben. Wie du dabei mit Aufschlägen rechnest, steht im Ratgeber Materialaufschlag im Handwerk.
Hat sich der Auftrag mit allen Nachträgen gelohnt? Im Handwerker-Studio vergleicht die Nachkalkulation Plan und Ist für Umsatz, Material, Lohn und Fahrt und sagt dir in Klartext, woran es lag. Nachträge legst du direkt zum Auftrag an und lässt sie vor Arbeitsbeginn auf dem Handy unterschreiben. Die Schlussrechnung übernimmt alle bestätigten Nachträge. Offline-App, deine Daten bleiben auf deinem Gerät, Einmalkauf ohne Abo.
Häufige Fragen
Muss ein Nachtrag schriftlich sein?
Nicht zwingend, sofern der Vertrag nichts anderes vorschreibt. Schriftlich ist aber dringend zu empfehlen, damit du Leistung und Preis später belegen kannst.
Was, wenn der Kunde den Nachtrag nicht unterschreibt?
Dann kläre, ob er die Zusatzarbeit trotzdem will. Ohne Einigung solltest du nicht einfach weiterarbeiten. Beim BGB-Bauvertrag gibt es für diesen Fall eigene Regeln zum Anordnungsrecht, siehe oben.
Kann ich auch kleine Zusatzarbeiten als Nachtrag abrechnen?
Ja. Gerade die vielen kleinen „Das machen wir noch schnell“-Arbeiten summieren sich. Ein kurzer Nachtrag mit Preis kostet dich zwei Minuten.
Wie kalkuliere ich einen Nachtrag?
Mit denselben Sätzen wie im Hauptangebot: Lohn je Stunde, Material mit Aufschlag, Anfahrt. So bleibt der Preis für den Kunden nachvollziehbar.
Nachträge direkt auf der Baustelle
Im Handwerker-Studio legst du einen Nachtrag direkt zum Auftrag an, mit Preis, Beschreibung und Fotos. Der Kunde unterschreibt auf dem Handy, bevor du anfängst. Ein Prüfcode zeigt später, ob der bestätigte Nachtrag verändert wurde. In die Schlussrechnung kommen alle bestätigten Nachträge automatisch, bezahlte Abschläge werden abgezogen. Die App läuft offline und ohne Abo, deine Daten bleiben auf deinem Gerät.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen wende dich an deine Handwerkskammer oder einen Anwalt.