Kurz gesagt: Für viele Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt: höchstens zwei Jahre erste Laufzeit, danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Handy- und Internetverträge sind nach der Mindestlaufzeit ebenfalls monatlich kündbar. In der Strom-Grundversorgung gelten zwei Wochen, viele Versicherungen verlängern sich, wenn du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigst. Online abgeschlossene Verträge brauchen einen Kündigungsbutton.
Ein Vertrag verlängert sich still, und du merkst es erst an der nächsten Abbuchung. Das passiert fast jedem, weil jeder Vertrag eine andere Laufzeit und eine andere Frist hat. Die gute Nachricht: In Deutschland sind die Regeln für Verbraucher in den letzten Jahren deutlich einfacher geworden.
Die wichtigste Regel seit 2022
Für viele Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge:
- Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Danach darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern.
- Ab dann kannst du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Das gilt zum Beispiel für Fitnessstudios, Zeitschriften-Abos oder viele Mitgliedschaften. Für ältere Verträge können noch die alten Regeln gelten, also längere automatische Verlängerungen. Schau in diesem Fall in deinen Vertrag.
Fristen nach Vertragsart
Handy, Internet und Festnetz
Während der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) bist du gebunden. Danach kannst du monatlich mit einem Monat Frist kündigen. Tipp: Rechtzeitig vor Ende der Mindestlaufzeit kündigen oder neu verhandeln, denn oft gibt es für denselben Tarif günstigere Angebote.
Strom und Gas
In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei Sonderverträgen gilt, was im Vertrag steht. Erhöht der Anbieter die Preise, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür steht in der Preiserhöhungs-Mitteilung, also diese Briefe nicht ungelesen abheften.
Fitnessstudio
Für neue Verträge gilt die Regel von oben: nach der ersten Laufzeit monatlich kündbar. Ein Umzug allein ist nach der Rechtsprechung meist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung, eine längere Krankheit kann es sein, wenn du sie belegen kannst.
Versicherungen
Viele Versicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigst. Bei der Kfz-Versicherung ist es meist ein Monat vor Ablauf, bei Verträgen zum Kalenderjahr also der 30. November. Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht.
Streaming und digitale Abos
Netflix, Spotify und ähnliche Dienste sind meist monatlich kündbar. Achtung bei Jahresabos und Probe-Abos: Die verlängern sich oft automatisch, wenn du nicht vor Ablauf kündigst.
Der Kündigungsbutton
Wer Verträge online abschließen lässt, muss seit Juli 2022 auch online einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten, oft mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“. Nach dem Klicken bekommst du eine Bestätigung. Speichere sie.
So kündigst du richtig
- Frist ausrechnen: Wann endet die Laufzeit, wie lang ist die Frist? Daraus ergibt sich, bis wann die Kündigung beim Anbieter sein muss.
- Vollständig kündigen: Name, Anschrift, Kunden- und Vertragsnummer, gewünschtes Ende („zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) und die Bitte um schriftliche Bestätigung.
- Nachweisbar verschicken: per Kündigungsbutton, E-Mail mit Bestätigung oder Einschreiben, je nachdem, was der Vertrag verlangt.
- Bestätigung aufheben und prüfen, ob danach wirklich nichts mehr abgebucht wird.
Wie viel du damit sparen kannst
Gehe einmal deine Kontoauszüge der letzten drei Monate durch und markiere alles, was regelmäßig abgebucht wird. Viele finden dabei Abos, die sie längst vergessen haben, oder Tarife, die seit Jahren zu teuer sind. Schon zwei vergessene Abos zu je 10 € sind 240 € im Jahr. Wie du deine Ausgaben insgesamt im Blick behältst, steht im Ratgeber Haushaltsbuch führen.
Was kosten dich deine Verträge wirklich? Im Abo- und Vertrags-Manager rechnet die App jedes Abo in einen klaren Monatsbetrag um und zeigt dir die Kosten pro Monat und Jahr. Den letzten Tag zum Kündigen siehst du sortiert nach Dringlichkeit, das Kündigungsschreiben bekommst du als PDF. Dazu gibt es einen Spar-Check mit einer Liste typischer vergessener Abos. Keine Bankanbindung, keine Cloud: deine Verträge bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät. Einmalkauf ohne Abo.
Häufige Fragen
Muss eine Kündigung schriftlich sein?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei vielen Verträgen reicht die Textform, also auch eine E-Mail. Entscheidend ist, dass du den Zugang nachweisen kannst.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei neueren Verträgen meist nicht viel: Nach der ersten Laufzeit kannst du ohnehin monatlich kündigen. Bei älteren Verträgen und manchen Versicherungen läuft der Vertrag dagegen ein weiteres Jahr.
Darf der Anbieter meine Kündigung ablehnen?
Eine fristgerechte Kündigung muss er nicht annehmen, sie wirkt trotzdem. Lass dich von Rückhalteangeboten nicht verunsichern und bestehe auf der Bestätigung.
Gelten diese Regeln auch für Firmen?
Die meisten Regeln oben schützen Verbraucher. Bei Verträgen zwischen Unternehmen gilt vor allem, was im Vertrag steht.
Nie wieder eine Frist verpassen
Der Abo- und Vertrags-Manager rechnet für jeden Vertrag aus, bis wann du spätestens kündigen musst, und sortiert alles mit einer Fristen-Ampel nach Dringlichkeit. Deine Verträge trägst du selbst ein oder liest sie per Excel- oder CSV-Tabelle ein (Name, Betrag, Rhythmus) – mit Vorschau, bevor etwas übernommen wird. Das Kündigungsschreiben mit Kunden- und Vertragsnummer erstellt die App für dich, verschicken tust du es selbst. Die Fristen kannst du in deinen Handy-Kalender übernehmen. Die App läuft offline, ohne Abo, und deine Daten bleiben auf deinem Gerät. Wenn du zusätzlich dein Budget planen willst, passt das Budget & Payday Studio dazu.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage für Verbraucher in Deutschland (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuellen Gesetze. Bei Fragen helfen die Verbraucherzentralen.